Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

§ 1   Vertragsgegenstand und Vertragspartner

  1. Das Inco Care Easy (ICE) System ist ein Bestell- und Planungstool – nachfolgend „ICE System“ –, das von der IGEFA Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Henry-Kruse-Str. 1 in 16356 Ahrensfelde OT Blumberg – nachfolgend „IGEFA“ – betrieben wird.
  2. Das ICE System ist ein umfassender Inkontinenz-Organisator, welches zur wirtschaftlichen Inkontinenzversorgung, -planung und -bestellung für Pflegeheime dient. Das umfangreiches Produkt- und Serviceangebot im Bereich Inkontinenz wird ausschließlich IGEFA-Bestandskunden – nachfolgend „Kunde “ –  angeboten.
  3. Die Kaufverträge kommen aufgrund der Bestellungen der Kunden mit den jeweiligen IGEFA-Mitgliedsbetrieben – nachfolgend „Verkäufer“ – durch Auftragsbestätigung und Rechnungslegung zustande. Nur diese Vertragspartner sind hinsichtlich der Kaufverträge berechtigt und verpflichtet. Die IGEFA-Mitgliedsbetriebe sind unter https://www.igefa.de/unternehmen/standorte abrufbar.

 

§ 2   Einbeziehung Allgemeiner Verkaufsbedingungen

  1. Sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, sind ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäufer, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen über das ICE System, maßgeblich. Einer möglichen Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden die Lieferung und/oder Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.
  2. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für den Fall, dass für öffentliche Einrichtungen ausnahmsweise eine telefonische Bestellung zugelassen wird.
  3. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ohne gesonderten Hinweis und sind jederzeit in der aktuellen Fassung auf https://ice-system.com/de/agb abruf- und speicherbar.
  4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.

 

§ 3   Angebot und Vertragsabschluss

  1. Über das ICE System hinterlegt der Kunde Wohnheime, die in verschiedene Wohnbereiche, denen konkrete Bewohner zugeordnet sind, aufgegliedert werden können. Durch die kontinuierliche Pflege der hinterlegten Daten sowie des Pflegeplans, ist das ICE System dazu in der Lage, automatisierte Bestellvorschläge zu generieren. Bei Kaufinteresse gibt der Kunde den automatisierten Bestellvorschlag durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ im Bereich „Bestellungen“ frei.
  2. Neben der Freigabe von automatisierten Bestellvorschlägen, kann der Kunde manuelle Bestellungen abschließen. Hierfür ruft der Kunde das jeweilige Wohnheimheim auf. Durch öffnen des Menüpunktes „Bestellungen“, werden dem Kunden die hinterlegten Bestellungen angezeigt. Durch das Anklicken des Buttons „+“, kann der Kunde manuelle Bestellungen hinzufügen und diese sodann wie zuvor beschrieben freigeben.
  3. Bei den automatisierten Bestellvorschlägen sowie auch den manuell hinterlegten Bestellungen, handelt es sich jeweils nicht um ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, sondern lediglich um die Aufforderung des Verkäufers zur Abgabe eines solchen Angebots durch den Kunden (sog. invitatio ad offerendum).
  4. Durch die Freigabe der automatisierten Bestellvorschläge sowie der manuell hinzugefügten Bestellungen gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
  5. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung durch den Kunden und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Kaufvertrag kommt erst mit Zusendung der elektronischen Kaufbestätigung durch den Verkäufer bzw. spätestens mit Eingang der bestellten Ware beim Kunden zustande.
  6. Rechte und Pflichten aus dem zustande gekommenen Kaufvertrag unterliegen den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers.

 

§ 4   Preise

  1. Die Preise sind ausschließlich in EUR zzgl. der jeweilig geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen und verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, inklusive Lieferung frei Haus in handelsüblicher Verpackung innerhalb der Liefertouren des Verkäufers entsprechend DAP (Incoterms 2010). Für Kleinmengen mit Nettoauftragswerten unter EUR 125,00 fallen Versandkosten in Höhe von EUR 4,95 zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer je Lieferung an. Soweit nichts anderes vereinbart, werden Zuschläge für Güter, welche der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) unterliegen sowie anfallende Mautgebühren vom Verkäufer gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die Inbetriebsetzung und Montage von gelieferten Waren geht zu Lasten und auf Kosten des Kunden. Stellt der Verkäufer die hierzu erforderlichen Monteure, gelten für Reise-, Arbeits- und Wartezeiten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Stundensätze. Bei der Durchführung der Montage hat der Kunde dem Montagepersonal des Verkäufers auf seine Kosten die erforderliche Unterstützung zu gewähren.
  3. Erklärt sich der Verkäufer bereit, außerhalb der Gewährleistung eine original verpackte, unbenutzte, mangelfreie Ware gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen, hat der Kunde die hierfür anfallenden Transport- bzw. Frachtkosten sowie ggf. weitere dem Verkäufer anfallende Kosten zu zahlen.

 

§ 5   Zahlung

  1. Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsarten wählen: Rechnung.
  2. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, wird die Zahlung des Kaufpreises sowie ggf. Transport- bzw. Frachtkosten und sonstige Gebühren sofort zur Zahlung fällig. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nur, sofern dieser im jeweiligen Angebot oder der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen wurde.
  3. Der Kunde kommt spätestens 7 Werktage nach Zugang der Zahlungsaufforderung nach § 286 BGB in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt hiervon unberührt. Ferner hat der Verkäufer gem. § 288 Abs. 5 S. 1 BGB bei Zahlungsverzug einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von EUR 40,00.
  4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaig auf Mängelbeseitigungskosten gerichtete Ansprüche des Kunden.

 

§ 6   Lieferung

  1. Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand innerhalb von 5 Arbeitstagen (Montag - Freitag; ausgenommen Feiertage) an das vom Kunden hinterlegte Wohnheim. Die Lieferfrist beginnt mit Abschluss des Kaufvertrages.
  2. Wird vor der Ablieferung an den Kunden von diesem in irgendeinen Punkt eine andere Ausführung des Kaufgegenstandes gefordert, so wird die Lieferfrist unterbrochen und beginnt von der Einigung über die andersartige Ausführung an, von neuem an zu laufen oder kann von dem Verkäufer anderweitig festgelegt werden.
  3. Sofern der Verkäufer Lieferverzögerungen nicht zu vertreten hat, ist er berechtigt, Liefertermine bis zu 5 Arbeitstage zu überschreiten. Erst danach hat der Kunde das Recht, dem Verkäufer eine Nachfrist und bei fruchtlosem Ablauf dieser Frist eine weitere Nachfrist unter Ablehnungsandrohung zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf der zweiten Nachfrist hat der Kunde das Recht, (i) den Kaufpreis zu mindern oder (ii) vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Der Verkäufer räumt sich das Recht ein, die Art der Versendung (insb. Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen, sofern auf Verlangen des Kunden die Waren an einem bestimmten bzw. geänderten Bestimmungsort versandt werden sollen oder die Kleinstmengenregelung nach § 4 Ziffer 1 S. 2 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungenen greift. Die hierfür entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
  5. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Betriebsstörungen von vorübergehender Dauer – sowohl in den Betrieben des Verkäufers, als auch in denen des Zulieferers, – insb. Streik, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung oder ähnliche Umstände – berechtigen den Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv nicht zuzumuten ist. Andernfalls verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der durch die Störung verursachten Verzögerung. Von dem Eintritt solcher Betriebsstörungen von vorübergehender Dauer wird der Verkäufer den Kunden unterrichten. Eine Haftung des Verkäufers für diesen Fall ist ausgeschlossen.
  6. Im Falle einer Nichtbelieferung oder einer ungenügenden Belieferung des Verkäufers durch den Vorlieferanten wird der Verkäufer von seinen Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden, sofern diese Vorkehrungen zur Beschaffung der ihr zu liefernden Ware getroffen und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Der Verkäufer wird in diesem Fall seine Ansprüche gegen den Vorlieferanten auf Verlangen an den Kunden abtreten. Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn sie den Kunden darüber informiert hat. Sollte die Behinderung mehr als 3 Monate andauern, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde Schadenersatzansprüche nur nach § 10 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen geltend machen.
  7. Die Verkäuferin ist zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
  8. Kommt der Kunde in Annahmeverzug durch Unterlassen einer Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

 

§ 7   Gefahrübergang

  1. Leistungsort für die Lieferverpflichtung des Verkäufers ist der Ort des Versandlagers der bestellten Ware.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware – bei einem Versendungskauf sobald der Verkäufer die Sendung, der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder dem zur Auslieferung beauftragten Unternehmen (bspw. Spediteur/Frachtführer) am Leistungsort übertragen hat – an den Kunden über. Im Falle des Eintretens der Unmöglichkeit der Leistung, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  3. Schutzvorrichtungen werden nur mitgeliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

 

§ 8   Sachmängelgewährleistung

  1. Mängelansprüche des Kunden verjähren mit Ausnahme der in § 10 Nr. 4 dieser Bedingungen genannten Schadenersatzansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Übergabe der verkauften Ware. Sofern auf der Ware ein Verfallsdatum rechtswirksam angegeben ist, gilt dieses Datum für die Gewährleistungsfrist.
  2. Die Gewährleistung für gebrauchte Kaufgegenstände ist ausgeschlossen.
  3. Offensichtliche Mängel müssen gegenüber dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware in Textform (z.B. E-Mail, Fax) angezeigt werden. Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme des Mangels in Textform anzuzeigen. Erfolgt die Mangelanzeige nicht fristgerecht, sind die Gewährleistungsrechte des Kunden betreffend des nicht rechtzeitig angezeigten Mangels ausgeschlossen.
  4. Soweit der Verkäufer wegen eines Mangels Gewähr durch Nacherfüllung zu leisten hat, liegt die Wahl, ob die Nacherfüllung durch (i) Nachbesserung oder (ii) Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, bei dem Verkäufer. Ist eine Nachbesserung durch die Art des Kaufgegenstandes ausgeschlossen, hat der Kunde zunächst nur einen Anspruch auf Ersatzlieferung.
  5. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl (i) Kaufpreisminderung verlangen oder (ii) vom Vertrag zurücktreten.
  6. Der Kunde verpflichtet sich, dem Verkäufer eine angemessene Zeit einzuräumen und alle erforderlichen Informationen zu übermitteln, welche für Prüfungszwecke bzw. die geschuldete Nacherfüllung notwendig sind.
  7. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann der Verkäufer mögliche hieraus entstandene Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
  8. Grundlage für die Beschaffenheit der Ware sind die Produktbeschreibungen, welche dem Kunden im Onlineshop vor Vertragsabschluss zur Verfügung standen. Die dortig beschriebene Produktbeschaffenheit gilt als vereinbart, wobei Aussagen von Dritten ausgeschlossen sind. Bei Sonderanfertigungen für den Kunden gilt eine Abweichung der Produktbeschaffenheit bis 10% als vertragsgerecht. Soweit sich keine vereinbarte Beschaffenheit ableiten lässt, ist nach gesetzlichen Maßstäben zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt.
  9. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen (hierzu zählt auch das Vermischen von unterschiedlichen Produkten oder das Umfüllen in andere Behältnisse), Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen die Ansprüche des Kunden aufgrund von Mangelhaftigkeit.
  10. Eine Haftung des Verkäufers für zeit- und gebrauchsbedingte Abnutzung ist ausgeschlossen.
  11. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.

 

§ 9   Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder eine Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
  3. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
  4. Bei Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware, ist der Verkäufer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB anzusehen und behält zu jedem Zeitpunkt der weiteren Verarbeitung das Eigentum an dem neuen Erzeugnis. Sind Dritte an der Verarbeitung oder Umbildung beteiligt, ist der Verkäufer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des (Brutto)rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt (Vorbehaltseigentum).
  5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 %, so wird er – auf Verlangen des Kunden – Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

 

§ 10 Haftungsbeschränkung

  1. Das Recht des Kunden, im Falle des Leistungsverzuges des Verkäufers, der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung, der positiven Vertragsverletzung, des Verschuldens bei Vertragsschluss oder im Falle deliktischer Handlungen des Verkäufers Schadenersatz zu verlangen, ist für den Fall der fahrlässigen und leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.
  2. In den Fällen:
  1.       der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und
  2.       der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen (nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte) ist die Haftung auf den vertragstypischen der Höhe nach vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  1.     Die Haftung für Schäden, die durch Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis verursacht werden, ist in jedem Falle ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein besonderer Vertrauenstatbestand, Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten vor.
  2.     Die vorstehend ausgeführten Haftungsbeschränkungen und Freizeichnungen gelten nur für Schäden, die nicht (i) Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, (ii) gesetzliche Regressansprüche, die im Zusammenhang mit Mängelansprüchen stehen, und (iii) gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) betreffen sowie nicht für Mängel, (iv) die arglistig verschwiegen und/oder (v) für die eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurden.

 

§ 11 Nutzungsrechte

  1. Alle Firmenzeichen, Logos, Texte, Bilder und sonstige Daten auf der Webseite der IGEFA Handelsgesellschaft mbH & Co. KG unterliegen dem Urheberrecht. Die Veränderung, Weiterverarbeitung, Weitergabe und Nutzung dieser Daten in Medien jeglicher Art ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers möglich.
  2. Die nicht genehmigte Nutzung der Firmenzeichen, Logos, Texte, Bilder und sonstige Daten, die auf dieser Webseite abgebildet sind, verletzten die Rechte des Betreibers, des Verkäuferin und/oder die Rechte Dritter und ist nicht gestattet.

 

§ 12 Datenschutz

  1. IGEFA und Verkäufer verarbeiten personenbezogene Daten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer der Bestandkunden werden lediglich für die Abwicklung der Aufträge verwendet und erfolgen stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die IGEFA und den Verkäufer geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen.
  2. Die Daten werden nur zum Zwecke der Auftragsabwicklung an Dritte – z.B. igefa-Mitgliedsbetriebe, Zahlungsdienstleister sowie Paketdienstleister – herausgegeben. Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Homepage https://ice-system.com/de/datenschutzerklaerung.

 

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche, die sich aus der Geschäftsverbindung ergeben, ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, den jeweiligen Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.